Thassos Immobilien
Viele träumen davon, sich an Ihrem Lieblingsort ein Häuschen oder Grundstück zu kaufen. Damit dabei nicht alle Ersparnisse draufgehen, hier ein paar wichtige Tipps: Prinzipell darf jedes EU-Mitglied Immobilien in Griechenland erwerben. Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt die Eigentumsverhältnisse der Immobilie prüfen lassen. Sollte für ein Person noch Wohnrecht auf Lebenszeit bestehen, so kann es Ihnen passieren, dass diese Person mit all ihrem Hab und Gut einzieht. In so einer Situation haben Sie keine Möglichkeiten dagegen vorzugehen! Die Prüfung der Eigentumsverhältnisse, und evtl. Hypothekenschulden können Sie durch einen Rechtsanwalt veranlassen. Dieser prüft die korrekten Eintragungen im Grundbuch und ist verplichtet sich alle Informationen über die Immobilie einzuholen. Anhand einer Vollmacht kann der Rechtsanwalt Sie auch beim Notar vertreten, so dass Sie nicht persönlich anwesend sein müssen. Durch das Finanzamt wird der Immobilienpreis geschätzt. Dieser Einheitswert ist die Grundlage für die Kalkulationsbasis, z.B. für die Grunderwerbssteuer. Erst nachdem die Zahlungen an das Finanzamt getätigt wurden, kommt es zur Unterschreibung des Vertrages und der Bezahlung. Anfallende Kosten:
- Kaufpreis
- Grunderwerbssteuer (ca. 7 - 13 %)
- Gemeindesteuer (ca. 3 % der Grunderwerbssteuer)
- Notargebühren (bis zu 1,5 % vom Kaufpreis)
- Notarverwaltungsgebühren (ca. 0,45 % des Kaufpreises)
- Rechtsanwaltsgebühren (ca. 1,5 % des Kaufpreises oder nach Vereinbahrung)
- Maklerprovision
Je nach Größe und Wert der Immobilie ist seit 1997 eine Kapitalsteuer in Höhe von ca. 0,04 % des Objektwertes zu entrichten. Diese wird mittels einer jährlichen Steuererklärung (Ende Mai) abgeführt.
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